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Brand- oder Wasserschaden melden & Angebot anfordern

Schildern Sie Ihren Schaden. Wir stimmen mit Ihnen ab, welche Besichtigung und Sanierungsleistungen sinnvoll sind.

Schritt 1 von 5 · Schadenart

Was ist passiert?

brandundwasserschaden.at – Baumeister bei der Sanierungsplanung in Wiener Neustadt
Biber Sanierung e.U. · Kammanngasse 17a, 2700 Wiener Neustadt

Ihr Sanierungsangebot: nachvollziehbar und auf den Schaden abgestimmt

Bei der Besichtigung prüfen wir betroffene Bauteile und den Umfang der Wiederherstellung. Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit den vorgesehenen Arbeiten – von der Leckortung und Trocknung bis zum Wiederaufbau.

Bei Versicherungsfällen unterstützen wir mit Fotos, Messprotokollen und einer nachvollziehbaren Aufstellung. Über die Deckung entscheidet Ihr Versicherer; Selbstbehalte und nicht gedeckte Leistungen müssen gesondert geklärt werden.

Fotos senden Sie bitte über den WhatsApp-Link im Formular. Es gibt hier keinen direkten Foto-Upload.

Fragen zu Anfrage und Angebot

Welche Angaben benötigen Sie für ein Angebot?

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Schadenart, Adresse beziehungsweise Region, betroffene Räume und eine Rückrufmöglichkeit. Fotos und vorhandene Leckortungsberichte helfen uns bei der Vorbereitung. Ein verbindlicher Leistungsumfang wird nach Prüfung des Schadens festgelegt.

Leckortung und Schadenprüfung

Was passiert nach meiner Anfrage?

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Wir klären mit Ihnen die Dringlichkeit und die nächsten Schritte. Je nach Schaden stimmen wir Besichtigung, Ursachenklärung, Trocknung oder Wiederaufbau ab. Das Formular ersetzt bei einem akuten Notfall keinen Anruf.

Besichtigung und Angebot anfragen

Kann ich auch als Hausverwaltung anfragen?

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Ja. Nennen Sie das betroffene Objekt, die betroffenen Einheiten und einen Ansprechpartner für den Zugang. Wir stimmen Dokumentation, Sanierungsumfang und die Kommunikation mit Ihnen ab.

Schadenmanagement für Hausverwaltungen

Ist eine Anfrage bereits ein Auftrag?

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Nein. Mit der Anfrage schildern Sie zunächst Ihren Schaden. Umfang, Kosten und Durchführung der Sanierung werden mit Ihnen gesondert vereinbart.

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