Schadenmeldung rund um die Uhr · Einsatz in Wien, NÖ & Burgenland
brandundwasserschaden.at – Logo Biber Sanierung Brand- und Wasserschadenbrandundwasserschaden.atBaumeister · Installateur-Meisterbetrieb

Notfall-Ratgeber

Brandschaden – was tun nach Feuer und Rauch?

Bei Feuer oder Rauchentwicklung: Menschen in Sicherheit bringen und Feuerwehr 122 beziehungsweise 112 anrufen. Unsere Brandschadensanierung beginnt erst nach Freigabe des betroffenen Bereichs – wir ersetzen keinen Feuerwehreinsatz.

brandundwasserschaden.at – Brandschaden-Sanierung und Rußentfernung in einer Küche in Wien

Zuerst Sicherheit

Sichere Sofortmaßnahmen

  1. 1

    Menschen in Sicherheit bringen

    Verlassen Sie gefährdete Bereiche und alarmieren Sie die Feuerwehr. Gehen Sie nicht durch verrauchte Räume und benutzen Sie keinen Aufzug. Bei Verdacht auf Rauchgasvergiftung medizinische Hilfe anfordern: Rettung 144.

  2. 2

    Freigabe abwarten

    Betreten Sie Brandräume erst nach Freigabe durch die zuständigen Einsatzkräfte. Auch danach können Bausubstanz, Elektrik und Rückstände eine fachliche Prüfung erfordern. Nehmen Sie beschädigte Geräte und Installationen nicht selbst in Betrieb.

  3. 3

    Rußverschleppung vermeiden

    Nicht selbst kehren, saugen oder wischen. Ruß kann Schadstoffe enthalten und über Schuhe, Kleidung und Luftbewegung in unbeschädigte Räume gelangen. Kinder und Haustiere von betroffenen Bereichen fernhalten.

  4. 4

    Dokumentieren und Sanierung organisieren

    Versicherung und bei Mietobjekten die Hausverwaltung verständigen. Nach sicherem Zugang Schäden fotografieren. Wir besichtigen betroffene Bauteile und Inventar, stimmen den Leistungsumfang ab und koordinieren Reinigung, Löschwassertrocknung und Wiederaufbau.

Was Sie vermeiden sollten

Keine Raumdüfte statt Reinigung, keine eigenständige Ozonbehandlung und kein Überstreichen von verrußten Flächen. Beschädigte Gegenstände vor der Entsorgung dokumentieren und mit der Versicherung abstimmen; dringende Sicherheitsmaßnahmen bleiben davon unberührt.

Danach: Sanierung abstimmen

Die Hinweise ersetzen keine Prüfung vor Ort. Anweisungen der Einsatzkräfte haben Vorrang.

Offizielle Stellen & weiterführende Infos

Fragen zu den ersten Schritten

Wann darf die Brandsanierung beginnen?

+

Erst nach Freigabe und Klärung der Gefahren. Wir stimmen Erstbegehung, Dokumentation und Sanierungskonzept mit Ihnen und gegebenenfalls Hausverwaltung und Versicherung ab.

Brandsanierung beauftragen

Warum soll ich Ruß nicht selbst absaugen?

+

Haushaltsstaubsauger können feine Partikel weiterverteilen. Rückstände müssen abhängig von Material und Belastung fachgerecht entfernt werden; einfaches Wischen oder Streichen löst die Ursache nicht.

Ruß und Rußverschleppung erklärt

Wer kümmert sich um Löschwasser und Wiederaufbau?

+

Wir koordinieren Feuchtemessung und technische Trocknung sowie die Wiederherstellung von Putz, Böden, Trockenbau und Sanitär. Nicht alle Schäden erfordern dieselben Maßnahmen – entscheidend ist die Besichtigung.

Wiederaufbau vom Baumeister

Schaden sicher melden

Nach der Gefahrenabwehr: Senden Sie uns Standort und Schadenbeschreibung – wir stimmen die Sanierung mit Ihnen ab.

Weiterlesen

Passende Antworten & nächste Schritte

AnrufenWhatsAppAngebot